Beratungschancen 2027

Altersvorsorge­depot für Berater

Positionieren Sie sich frühzeitig für die nächste Generation der Altersvorsorge – mit einer skalierbaren, regulatorisch konformen Depotlösung.

Zwei Junge Menschen, welche sich das Altersvorsorgedepot auf einem PC anschauen

Das neue Altersvorsorgedepot 2027

Warum Finanzberater beim Altersvorsorgedepot jetzt handeln müssen

Das Altersvorsorgedepot wird den Markt strukturell verändern. Klassische Vorsorgeprodukte verlieren an Relevanz – während kapitalmarktbasierte Lösungen in den Fokus rücken. Knapp 15 Millionen Riester-Verträge stehen vor einer Neuausrichtung. Jeder davon ist ein potenzielles Beratungsmandat.

Chance

Ein Milliardenmarkt im Wandel

Das Altersvorsorgedepot eröffnet Finanzberatern die Möglichkeit, sich neu zu positionieren. Als kompetenter Ansprechpartner für kapitalmarktbasierte Altersvorsorge einer neuen Generation.

  • Neue Zielgruppe: Selbstständige erstmals förderberechtigt
  • Bestandskunden aktiv neu beraten
  • Höhere Förderung als Gesprächsanlass nutzen
Die Förderung der Famile als einer der Punkte des Altersvorsorgedepot
Junger Berufseinsteiger informiert sich am Laptop über den Riester-Nachfolger.

Herausforderung

Technologie als kritischer Engpassfaktor

Die größte Herausforderung für Finanzberater ist nicht die Produktstrategie, sondern die technologische Umsetzung. Die Anforderungen an eine volldigitale Beratungsstrecke für das Altersvorsorgedepot sind komplex:

  • Neue Fördersystematik beherrschen
  • Drei Produktvarianten vergleichbar machen
  • Dokumentationspflichten compliant erfüllen
Junger Berufseinsteiger informiert sich am Laptop über den Riester-Nachfolger.

Die Lösung

Digitale Infrastruktur für das neue Altersvorsorgedepot

Unsere Plattform ist modular aufgebaut und lässt sich flexibel in Ihre bestehende Systemlandschaft integrieren. So entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, sondern ein echter Effizienzgewinn im Beratungsalltag.

  • Fördersimulation in Echtzeit
  • Compliant dokumentierte Beratungsstrecke
  • Nahtlose Systemintegration ohne Brüche

Kontakt

Beratung 2027: Effizient & rechtssicher

Das neue Altersvorsorgedepot erfordert schlanke Prozesse und lückenlose Dokumentation. Wir bereiten bereits heute die technologische Brücke vor: Mit dem etops FinanzPortal machen wir Ihre Beratung fit für die Zukunft. Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Strategie-Gespräch an.

Fragen & Antworten

Alles Wichtige zum Altersvorsorgedepot für Finanzberater auf einen Blick.

Was ändert sich für mein Beratungsgeschäft ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Das Altersvorsorgedepot tritt als neues Standardmodell an ihre Stelle. Für Finanzberater bedeutet das: bestehende Mandate im gesamten Portfolio neu bewerten, neue Fördersystematik beherrschen und Kunden aktiv durch den Übergang begleiten. Wer früh vorbereitet ist, sichert sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Welche neuen Zielgruppen erschließt das Altersvorsorgedepot?

Selbstständige sind erstmals vollständig förderberechtigt, was eine bisher kaum adressierbare Zielgruppe öffnet. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Startprämie von 200 Euro. Geringverdiener (bis 26.250 Euro p.a.) profitieren von einem zusätzlichen Jahresbonus von 175 Euro. Familien mit Kindern erhalten eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich.

Wie komplex ist die neue Fördersystematik?

Das zweistufige Zulagesystem fördert die ersten 360 Euro Eigenbeitrag mit 50 Prozent, weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro mit 25 Prozent. Die maximale Grundzulage liegt bei 540 Euro jährlich. Ergänzt durch Kinderzulage, Geringverdiener-Bonus, Startprämie und automatische Günstigerprüfung über die Steuererklärung ergibt sich eine Förderstruktur, die individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann und eine qualifizierte Beratung erfordert.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen meiner Kunden?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden. Ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist ohne Rückzahlung bisheriger Förderungen möglich. In den ersten fünf Vertragsjahren kann der bisherige Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos. Kunden sollten auf keinen Fall kündigen, da dabei alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Ist die Frühstart-Rente für meine Beratung relevant?

Die Frühstart-Rente ist ein separates Gesetzesvorhaben und kein Teil des Altersvorsorgedepots. Der Bezug besteht darin, dass das angesparte Guthaben mit 18 Jahren in ein eigenes Altersvorsorgedepot überführt werden kann. Für Finanzberater ist das ein ergänzender Beratungsansatz im Familienkontext, aber kein Kernthema der Reform.

Welche Dokumentationspflichten gelten für das neue Depot?

Das Altersvorsorgedepot unterliegt den bestehenden regulatorischen Anforderungen nach MiFID II und IDD. Hinzu kommen produktspezifische Zertifizierungsanforderungen und die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung. Eine vollständig dokumentierte Beratungsstrecke ist für jeden Abschluss zwingend. Technologieunterstützung ist bei der gestiegenen Komplexität kein Nice-to-have, sondern eine operative Notwendigkeit.

Wie unterstützt Etops bei der Umsetzung?

Etops bietet eine integrierte Technologieplattform für den gesamten Beratungsprozess: Produktvergleich aller drei Depot-Varianten, individuelle Fördersimulation, compliant dokumentierte Beratungsstrecke und nahtlose Integration in bestehende CRM- und Dokumentationssysteme. Die Plattform wird bei regulatorischen Änderungen automatisch aktualisiert und individuell auf den jeweiligen Beratungsbetrieb konfiguriert.

Was ist der aktuelle Zeitplan und Gesetzgebungsstand?

Der Regierungsentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Am 26. Februar 2026 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Am 16. März 2026 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt, in der Experten und Verbände ihre Stellungnahmen einbrachten. Am 24. März 2026 einigten sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf wesentliche Änderungen, darunter die Aufnahme von Selbstständigen, die Anhebung der Förderquoten und die Absenkung des Kostendeckels auf 1 Prozent.

Am 27. März 2026 beschloss der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Erst nach Bundesratszustimmung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz formal in Kraft. Der geplante Start für neue Altersvorsorgedepots ist der 1. Januar 2027. Ab diesem Datum können keine neuen Riester-Verträge mehr nach altem Modell abgeschlossen werden.